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   VG Augsburg, 21.08.2013 - Au 6 K 13.30116   

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VG Augsburg, 21.08.2013 - Au 6 K 13.30116 (https://dejure.org/2013,23352)
VG Augsburg, Entscheidung vom 21.08.2013 - Au 6 K 13.30116 (https://dejure.org/2013,23352)
VG Augsburg, Entscheidung vom 21. August 2013 - Au 6 K 13.30116 (https://dejure.org/2013,23352)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Afghanischer Staatsangehöriger; keine politische Verfolgung; Rückkehrgefahren bei psychischer Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Augsburg, 21.08.2013 - Au 6 K 13.30116
    Nach § 60 Abs. 7 Satz 2, Abs. 11 AufenthG i.V.m. Art. 15 lit. c RL 2004/83/EG als vor § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vorrangiger Anspruchsgrundlage (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 - BVerwGE 131, 198/202 f.) ist von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat abzusehen, wenn ihm dort als Angehöriger der Zivilbevölkerung eine erhebliche individuelle Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konflikts droht.

    Die Frage, ob die in Afghanistan oder Teilen von Afghanistan stattfindenden gewalttätigen Auseinandersetzungen nach Intensität und Größenordnung als vereinzelt auftretende Gewalttaten im Sinn von Art. 1 Nr. 2 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte - ZP II - oder aber als anhaltende Kampfhandlungen bewaffneter Gruppen im Sinne von Art. 1 Nr. 1 ZP II zu qualifizieren sind, kann dahinstehen, weil der Kläger bei einer Rückkehr keiner individuellen Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt wäre (s. dazu BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 - BVerwGE 131, 198/213 f.; U.v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 - NVwZ 2012, 454/455).

  • VGH Bayern, 03.07.2012 - 13a B 11.30064

    Keine Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Hazara in Afghanistan - Rückkehr in

    Auszug aus VG Augsburg, 21.08.2013 - Au 6 K 13.30116
    Allerdings müssten Familienangehörige verfügbar sein, die den Patienten versorgten (Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 3.7.2011, vgl. BayVGH, U.v. 3.7.2011 - 13a B 11.30064 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Augsburg, 21.08.2013 - Au 6 K 13.30116
    Erforderlich ist eine Gesamtschau sämtlicher Gefahren (BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 1 C 2/01 - BVerwGE 114, 379/382; U.v. 29.6.2010 - 10 C 10/09 - NVwZ 2011, 48).
  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VG Augsburg, 21.08.2013 - Au 6 K 13.30116
    Erforderlich ist eine Gesamtschau sämtlicher Gefahren (BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 1 C 2/01 - BVerwGE 114, 379/382; U.v. 29.6.2010 - 10 C 10/09 - NVwZ 2011, 48).
  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VG Augsburg, 21.08.2013 - Au 6 K 13.30116
    Die Frage, ob die in Afghanistan oder Teilen von Afghanistan stattfindenden gewalttätigen Auseinandersetzungen nach Intensität und Größenordnung als vereinzelt auftretende Gewalttaten im Sinn von Art. 1 Nr. 2 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte - ZP II - oder aber als anhaltende Kampfhandlungen bewaffneter Gruppen im Sinne von Art. 1 Nr. 1 ZP II zu qualifizieren sind, kann dahinstehen, weil der Kläger bei einer Rückkehr keiner individuellen Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt wäre (s. dazu BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43/07 - BVerwGE 131, 198/213 f.; U.v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 - NVwZ 2012, 454/455).
  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394

    Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan

    Auszug aus VG Augsburg, 21.08.2013 - Au 6 K 13.30116
    Trotz der teilweise äußerst schlechten Sicherheits- und Versorgungslage kann allerdings nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass jeder Rückkehrer aus Europa den Tod oder schwerste Gesundheitsschäden bei einer Rückführung nach Kabul erleiden müsste (vgl. hierzu auch BayVGH, U.v. 3.2.2011 - 13a B 10.30394 - Rn. 34 ff.).
  • VGH Bayern, 12.05.2011 - 13a ZB 10.30340

    Asylrecht Afghanistan; Verfahrensmangel: Begründung des Urteils; grundsätzliche

    Auszug aus VG Augsburg, 21.08.2013 - Au 6 K 13.30116
    Das Gericht darf keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen, sondern sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (vgl. dazu BayVGH, U.v. 12.5.2011 - 13a ZB 10.30340 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 20.01.2012 - 13a B 11.30394

    Asyl Afghanistan; Gefahrendichte Ostregion - Provinz Nangarhar; Glaubhaftigkeit

    Auszug aus VG Augsburg, 21.08.2013 - Au 6 K 13.30116
    Dafür, dass der Grad willkürlicher Gewalt in der Heimatprovinz des Klägers ein so hohes Niveau erreicht hat, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dieser Region einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre, bestehen aufgrund der derzeitigen Auskunftslage - unabhängig davon, ob ... oder ... als Heimatprovinz angesehen werden - keine hinreichenden Anhaltspunkte (zu der Wahrscheinlichkeit, in der Ostregion Opfer eines Anschlags zu werden, s. BayVGH, BayVGH, U.v. 15.3.2013 - 13a B 12.30121 - juris Rn. 15; U.v. 20.1.2012 - 13a B 11.30394 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 15.03.2013 - 13a B 12.30121

    Asylrecht Afghanistan; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Gefahrendichte in

    Auszug aus VG Augsburg, 21.08.2013 - Au 6 K 13.30116
    Dafür, dass der Grad willkürlicher Gewalt in der Heimatprovinz des Klägers ein so hohes Niveau erreicht hat, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dieser Region einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre, bestehen aufgrund der derzeitigen Auskunftslage - unabhängig davon, ob ... oder ... als Heimatprovinz angesehen werden - keine hinreichenden Anhaltspunkte (zu der Wahrscheinlichkeit, in der Ostregion Opfer eines Anschlags zu werden, s. BayVGH, BayVGH, U.v. 15.3.2013 - 13a B 12.30121 - juris Rn. 15; U.v. 20.1.2012 - 13a B 11.30394 - juris Rn. 20).
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